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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Dienstleistungen
1. Die Dienstleistungen von X2SOCCER bestehen aus einer Vermittlungsleistung
und einer Finanzierungsberatung.
2. Die Dienstleistungen verstehen sich nicht als Spielerberatung für den
sportlichen Bereich.
§ 2
Vermittlungsleistungen
1. Vermittlung von hochschulberechtigten Personen aus Deutschland an eine
Lehranstalt in den USA. Die Dauer des vermittelten Studiums kann ein oder
mehrere Semester umfassen.
2. Es wird dem Kunden ein Platz im Kader des Soccer-Teams der entsprechenden
Universität bzw. des Colleges vermittelt.
3. X2SOCCER unterstützt den Kunden bei Formalitäten, die zur Umsetzung von
§2.1. und §2.2. erforderlich sind. Dies umfasst im Wesentlichen:
3.1. Erstellung einer Checkliste aller abzuarbeitenden Erfordernisse und
eines Zeitplans zur Einhaltung von Fristen für einen reibungslosen Ablauf
3.2. Beschaffung aller wichtigen Formulare für die Immatrikulation und
Spielberechtigung und Hilfe bei deren Bearbeitung
3.3. Tipps zu begleitenden Erfordernissen wie Visumantrag, TOEFFL Test, SAT
Test, Interviews etc
3.4. Tipps zur Einreichung weiterer Unterlagen zur Erhöhung der
Aufnahmechancen (Zeugnisse, Empfehlungsschreiben, Urkunden, Zeitungsartikel
etc.)
3.5. Hinweis auf passende und günstige Institutionen, dessen
Dienstleistungen beansprucht werden sollten, wie Versicherer, Übersetzer,
Fluggesellschaften
4. X2SOCCER bereitet den Kunden durch Beratungsgespräche auf das Leben in
den USA vor.
5. X2SOCCER dient dem Kunden vor dem USA-Aufenthalts als Ansprechpartner bei
formalen oder organisatorischen Fragen und Problemen.
§ 3
Finanzierungsberatung
1. Finanzierungsberatung kann nur in Verbindung mit den
Vermittlungsleistungen beansprucht werden.
2. Die Finanzierungsberatung besteht aus folgenden Leistungen:
2.1. Tätigkeiten mit dem Ziel dem Kunden ein Sportstipendium an einer US
Lehranstalt zu vermitteln. Diese Tätigkeiten umfassen im Einzelnen:
a. Design eines professionellen Spielerprofils
b. Benachrichtigung aller relevanten Coaches im US Netzwerk
c. Vermarktung des Spielerprofils, der Fotogalerie und des Videos online
oder auf Datenträgern
e. Kostenlose Präsentation von bis zu 5 Stipendienangeboten mit
Kontaktadresse
f. Hilfe bei den Verhandlungen mit den Coaches
2.2. Falls eine Inanspruchnahme eines Sportstipendiums nicht zulässig ist
oder vom Kunden nicht gewünscht wird, besteht die Finanzierungsberatung aus
einer Nennung von deutschen Organisationen, die Stipendien bereitstellen und
einer Beratung zur Beantragung von Ausbildungsförderung für ein
Auslandsstudium. Dies umfasst:
a. Allgemeine Prüfung der Erfolgsaussichten des Antrags
b. Informationen über den Antragsablauf
c. Vermittlung von Kontaktadressen für die Beantragung
d. Checkliste für einen vollständigen Antrag
§ 4 Ende der
Dienstleistungen
Die X2SOCCER-Dienstleistung endet, wenn der Kunde erfolgreich an eine
US-Lehranstalt vermittelt wurde und das dortige Studium aufgenommen hat.
§ 5 Verpflichtungen
des Kunden
1. Wahrheitsgemäße Angaben auf allen relevanten Formularen
2. Absolvieren aller notwendigen Erfordernisse, wie gegebenenfalls TOEFL/SAT
Test, Erscheinen in der US-Botschaft für Visumformalitäten, Interviews etc.
4. Weitergabe relevanter sportlicher und akademischer Information an
X2SOCCER während der Zusammenarbeit
5. Einhaltung von weiteren individuellen Vereinbarungen mit X2SOCCER
§ 6 Gebühren
1. Die Gebühren für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen staffeln sich
folgendermaßen:
- bei der Vermittlung eines Sportstipendiums: Euro 1.600,- zuzüglich 4% des
Stipendiumwertes.
- Vermittlung ohne Sportstipendium (z.B. Auslandssemester): Euro 250,-
zuzüglich 4% der Semestergebühren der jeweiligen Lehranstalt.
2. Sollte ein Kunde unsere Dienstleistungen nutzen und kein Angebot einer
US-Lehranstalt erhalten, fallen keine Gebühren an.
3. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag mit x2soccer zurücktreten. In diesem
Fall fällt eine Bearbeitungsgebühr von Euro 100,- an.
4. Falls der Kunde vom Vertrag zurücktritt und sich anschließend selbst bei
einer US-Lehranstalt einschreibt, die dem Kunden über X2SOCCER zugänglich
wurde, wird eine Gebühr von Euro 5000,- erhoben.
§ 7 Schadensersatz
Schadensersatz wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Vertragsverhältnis ist
unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nur im Falle von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit zu leisten.
§ 8 Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Alle
persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und keinen Dritten
zugänglich gemacht.
§ 9 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Bremen. Es gilt deutsches Recht.
§
10 Schlussbestimmungen
Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
vereinbart werden.
Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Bestimmung enthalten sein,
werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt (Salvatorische
Klausel).
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